print

Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 17. BImSchV

arrow_left

1(Fundstelle:
2BGBl. 2024 I Nr. 43, S. 12)



Mindestanforderungen an Energieeffizienzwerte (in Prozent)
Anlage Feste Siedlungsabfälle und sonstige nicht gefährliche Abfälle sowie gefährliche Holzabfälle Gefährliche Abfälle
mit Ausnahme von gefährlichen Holzabfällen
Klärschlamm
Elektrischer Gesamt-
wirkungsgrad (brutto), 
Brutto-
energieeffizienz
Kesselwirkungsgrad
Bestehende Anlage 20 72 60 60
Alle anderen Anlagen 25
      


Erläuterung:

2
3Die Energieeffizienzwerte für die Verbrennung von nicht gefährlichen Abfällen, ausgenommen Klärschlamm, und von gefährlichen Holzabfällen werden wie folgt ausgedrückt:

3
4Elektrischer Bruttowirkungsgrad bei einer Abfallverbrennungsanlage oder einem Teil einer Abfallverbrennungsanlage, die mit einer Kondensationsturbine Strom erzeugt; Bruttoenergieeffizienz bei einer Abfallverbrennungsanlage oder einem Teil einer Abfallverbrennungsanlage, die:
5

nur Wärme erzeugt, oder
mit einer Gegendruckturbine Strom und mit dem die Turbine verlassenden Dampf Wärme erzeugt.

Dies wird wie folgt ausgedrückt:
6

Elektrischer BruttowirkungsgradFormel zur Berechnung des elektrischen Wirkungsgrads von Abfallverbrennungsanlagen gleich erzeugte elektrische Leistung durch Wärmeeintrag in die thermischen Behandlungseinrichtungen mal Wärmeleistung, die vom Kessel erzeugt wird, durch Klammer auf Wärmeleistung, die vom Kessel erzeugt wird, minus Wärmeleistung, die intern genutzt wird, Klammer zu
BruttoenergieeffizienzFormel zur Berechnung der Bruttoenergieeffizienz von Abfallverbrennungsanlagen gleich Bruchstrich Zähler erzeugte elektrische Leistung plus Wärmeleistung, die den Wärmetauschern auf der Primärseite zugeführt wird, plus direkt abgegebene Wärmeleistung, abzüglich der Wärmeleistung des Rücklaufs, plus Wärmeleistung, die intern genutzt wird, Nenner Wärmeeintrag in die thermischen Behandlungseinrichtungen

Dabei ist:
7

Qb:Wärmeleistung, die vom Kessel erzeugt wird, in MW;
Qde:direkt abgegebene Wärmeleistung (als Dampf oder Heißwasser) abzüglich der Wärmeleistung des Rücklaufs, in MW;
Qhe:Wärmeleistung, die den Wärmetauschern auf der Primärseite zugeführt wird, in MW;
Qi:Wärmeleistung (als Dampf oder Heißwasser), die intern genutzt wird (z. B. zur Abgasaufheizung oder Entnahme vor Entnahmekondensationsturbinen), in MW;
Qth:Wärmeeintrag in die thermischen Behandlungseinrichtungen (zum Beispiel Feuerraum) einschließlich der Abfälle und Hilfsbrennstoffe, die kontinuierlich genutzt werden (ausgenommen zum Beispiel für die Anfahrphase), in MWth, ausgedrückt als unterer Heizwert;
We:Erzeugte elektrische Leistung in MW.

Die Energieeffizienzwerte für die Verbrennung von Klärschlamm und gefährlichen Abfällen (ausgenommen gefährliche Holzabfälle) werden als Kesselwirkungsgrad ausgedrückt.

7
8      

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 13.2.2024 I Nr. 43
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25